Erkennungsmarken
Schon 1870 wurden erstmals Erkennungsmarken vom deutschen Kaiser Wilhelm dem I. eingeführt und benutzt, um die spätere Identifizierung der einzelnen Soldaten möglich zu machen. Enthalten waren unterschiedliche Infomationen wie beispielsweise die Staatsangehörigkeit, Einheit und Rang, Kennummer, Blutgruppe Impfungen und vieles mehr. Die Erkennungsmarken waren häufig aus Aluminium hergestellt und die Informationen dann mittels einer Stanze eingeprägt. Somit sind sie mit einem Metallsuchgerät odt relativ einfach zu Orten und in ehemals stark umkämpften Gebieten auch häufiger zu finden. Noch immer werden ganzen Erkennungsmarken oder auch Teile überall geborgen, sei es nun auf Feldern oder in Wäldern. Fast immer ist eine solche Suche mit einem Metalldetektor leider nicht genehmigt und somit illegal. Häufig wurden die Marken weggeworfen, um im Falle einer Kriegsgefangenschaft nicht mehr mit der Einheit und deren Tätigkeit in Verbindung gebracht werden zu können. Viele Beispiele von Erkennungsmarken finden Sie unter www.emarken.de. Bis in die Gegenwart werden zum Beispiel auch in den USA E-Marken benutzt. Sie werden dort Dogtags genannt und sind deutlich kleiner als in Deutschland. Bei einigen Shops können Sie sich die US-Dogtags sogar ganz individuell prägen lassen um diese dann beispielsweise zu verschenken.
Oft wurden jedoch leider insbesondere in Osteuropa auch die Erkennungsmarken mit den gefallenen Soldaten vergraben. Bis heute gelten diese Personen als vermisst und die Angehörigen haben keine Gewissheit, was genau passiert ist. Leider gibt es überall auf der Welt Raubgräber mit Metalldetektoren, die Erkennungsmarken, Orden und Ausrüstungsgegenstände für ihre Militariasammlungen oder zum Verkauf stehlen und somit eine Klärung des Verbleibs für immer unmöglich machen. Solches Verhalten ist nicht akzeptabel und für einen Sondengänger in keinem Fall vertretbar. Sollten Erkennungsmarken unter fragwürdigen Umständen geborgen werden, sollte der Fundort gesichert und schnellstmöglich eine zuständige Stelle zur Untersuchung eingeschaltet werden.
Handel mit Erkennungsmarken
Auf Auktionsplattformen ist der Verkauf solcher Erkennungsmarken vor allem aus dem 1. und 2. Weltkrieg häufig inzwischen zurecht untersagt, da die Fundumstände oft nicht geklärt sind. Ein schwunghafter Handel vor allem mit Marken aus Osteuropa ist mehr als fragwürdig, jedoch noch immer nicht vollständig unterbunden. Da solche Angebote jedoch oft nur für deutsche Nutzer nicht erreichbar sind, werden wohl nun immer mehr Marken direkt in die USA verkauft, wo dieses sehr sensible Thema leider sehr locker gesehen wird. Solange so eine große Nachfrage von E-Marken Sammlern besteht, wird natürlich häufig in ärmeren Ländern versucht, solche Fundstücke schnell und problemlos zu bergen und zu barer Münze zu machen.
Da solche EKMs/E-Marken (Abkürzung für Erkennungsmarken) teilweise hohe Preise bei Militariasammlern und Erkennungsmarkensammlern erreichen, werde diese inzwischen sogar professionell gefälscht um den Käufer zu täuschen und ein wertloses Imitat zu einem völlig überzogenen Preis zu kaufen. Auch Orden und andere Militariaartikel werden oft sogar in hohen Stückzahlen gefälscht. Solche Produktfälschungen sind für Laien häufig kaum erkennbar. Mit dem Kauf solcher Artikel geraten Sie also insbesondere im Internet schnell in Gefahr, Opfer von Blendern zu werden. Außerdem unterstützen Sie möglicherweise Raubgräber, die mit ihren Metallsuchgeräten Gräber plündern.
Recherche, Suchantrag und Benachrichtung von Erkennungsmarken
In Deutschland ist es möglich eine Erkennungsmarke zu melden und zu recherchieren. Auch ein Suchantrag ist möglich. Zuständig dafür ist die "Deutsche Dienststelle (WASt) für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht".
Die WASt ist unter anderem zuständig für die Erstattung von Kriegssterbefallanzeigen, Bescheinigungen zu Todeserklärungsverfahren, Klären von Vermisstenschicksalen, Entschlüsselung von Erkennungsmarkennummern und Feldpostnummern, Nachweisen von Kriegsgräbern, Verwaltung von Nachlässen, Dienstzeitenbescheinigungen, Nachweise für Kriegsgefangenschaft, verliehene Orden und Ehrenzeichen und die Staatsangehörigkeit. Die Dienststelle kann dabei auf eine Vielzahl unterschiedlicher Daten aus Beständen der Wehrmacht zurückgreifen. Es handelt sich in der Zentralkartei um viele Millionen Datensätze der deutschen Marine, Wehrmacht und vielen anderen wichtigen militärischen Einheiten. Die Grundlage der Dienststelle regelt das Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Dienststelle (WASt) vom 26.01.1993 (GVBl. Nr. 7 vom 30.01.1993, 49. Jahrgang).
Link: www.dd-wast.de
Folgende Vereine kümmern sich außerdem um das Schicksal und die Bergung/Zuordnung von Gefallenen Soldaten. Diese sind dringend auf Spenden angewiesen also zögern Sie nicht die lobenswerte Arbeit der Ehrenamtlichen Helfer anzuerkennen und diese zu unterstützen. Außerdem können Sie sich über die Leistungen der einzelnen Vereine und deren Ziele informieren.
Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener e.V. - www.vksvg.eu
Verein zur Bergung gefallener in Osteuropa e.V. - www.vbgo.de
Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. - www.volksbund.de
